Teilnahmebedingungen zum LeapFrog Learning Award
Art des Wettbewerbs:
Wettbewerb zur Förderung und Bekanntmachung von Ideen, Initiativen und/oder Projekten zur Förderung der frühen Bildung von Kindern im Vor- und Grundschulalter (0 bis 10 Jahre)
Thema:
Förderung der frühkindlichen Sprachkompetenz inkl. Fremdsprachenförderung.
Sprachverstehen und der richtige Sprachgebrauch bilden wichtige Grundlagen für die Aneignung von Wissen und für den Austausch mit anderen. Lust auf Sprache und Schrift ist eine ausgezeichnete Motivation für Lern- und Bildungsprozesse. Für Kinder mit Migrationshintergrund ist der Erwerb der deutschen Sprache als Zweitsprache eine wichtige Voraussetzung für ihre Bildungskarriere und für ihre Integration. Für Kinder mit deutscher Muttersprache bedeutet der Erwerb einer Fremdsprache bessere Chancen und Möglichkeiten in einer globalisierten Welt.
Auslober:
Verein „Förderkreis Neue Lernwege“
Nonntaler Hauptstraße 69, 5020 Salzburg
Kontakt:
Falls Sie Fragen zu Ihrer Einreichung haben, wenden Sie sich bitte an
office@neue-lernwege.at
Teilnahmeberechtigt:
Eingeladen zur Teilnahme am LeapFrog Learning Award sind Eltern/Erziehungsberechtigte, Fachpädagogen (LehrerInnen, KindergärtnerInnen, ErzieherInnen, DidaktInnen, PädagogInnen, UniversitätsprofessorInnen, DissertantInnen/DiplomandInnen/Studierende pädagogischer Fachrichtungen) sowie pädagogische Initiativen und Institutionen.
Wenn Sie eine kreative Idee haben oder bereits eine konkrete Maßnahme bzw. ein Projekt/Programm entwickelt haben, das Kinder bei der frühen Entwicklung ihrer sprachlichen Fähigkeiten und/oder ihrer Fremdsprachenkenntnisse unterstützt und fördert, dann sollten Sie beim LeapFrog Learning Award mitmachen. Die Wertung der eingereichten Projekte erfolgt in 3 Kategorien:
- Beste Idee
- Beste Initiative
- Bestes Programm
Einreichungen:
Einreichungen müssen mit dem vorgesehenen Einreichformular (vollständig ausgefüllt) eingesendet werden. Die Einreichungen selbst sind an keine bestimmte Form gebunden, müssen allerdings in deutscher Sprache erfolgen.
Die Projekte sind in digitaler Form (word- oder pdf-Format) oder in Papierform (maschingeschrieben) einzureichen. Die Projektbeschreibung muss sowohl in
- Kurz- (max. eine A4-Seite) als auch
- Langfassung (5 bis max. 10 A4-Seiten) erfolgen.
Beide Fassungen sind mit Einreichkategorie, Projekttitel, Name und Kontaktdaten des Einreichers zu versehen. Ergänzend dazu können Skizzen/Zeichnungen (max. A3), Fotos (bei digitaler Übermittlung im jpeg-Format) und/oder Materialien beigelegt werden. Auch diese sind vollständig mit den Einreichdaten zu versehen.
Die Einreichungen sind per E-Mail an office@neue-lernwege.de / office@neue-lernwege.at bzw. postalisch an den Verein "Förderkreis Neue Lernwege" unter der Zustelladresse Trogerstraße 50, D-81675 München oder direkt an den Verein "Förderkreis Neue Lernwege", an seinem Sitz in der Nonntaler Hauptstraße 69, A-5020 Salzburg einzusenden.
Nur Projekte, die alle genannten Einreichkriterien formal und inhaltlich erfüllen, können bei der Ermittlung der Preisträger berücksichtigt werden. Einreichungen, die bereits kommerziell genutzte Projekte zum Gegenstand haben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Alle Einreichunterlagen, unabhängig davon, ob diese ausgezeichnet werden oder nicht, verbleiben beim Verein „Förderkreis Neue Lernwege“ und gehen in dessen Eigentum über.
Einreichfrist:
Die Einreichfrist beginnt am 1. Mai 2005 und endet am 31. Oktober 2005 (postalisches Aufgabedatum bzw. elektronisches Einsendedatum).
Allgemeines:
Die ausgezeichneten Einreicher erklären sich damit einverstanden, dass ihre Einreichungen/Einreichunterlagen durch den Auslober bzw. durch von ihm autorisierte Dritte (z.B. Medien etc.) in welcher Form auch immer, räumlich und zeitlich unbeschränkt, öffentlich publiziert werden dürfen und dem Einreicher keine wie auch immer geartete Vergütungsansprüche für die Veröffentlichung gebühren.
Die Teilnahme am LeapFrog Learning Award ist kostenlos. Kosten, die den Einreichern in Zusammenhang mit der Einreichung und/oder der Erstellung der Einreichunterlagen entstehen, sind von diesen selbst zu tragen und werden vom Auslober nicht ersetzt.
Der Verein "Förderkreis Neue Lernwege" behält sich Änderungen und Ergänzungen der Wettbewerbsmodalitäten vor.
Das anzuwendende Recht dieser Auslobung ist das Recht am Sitz des Vereins "Förderkreis Neue Lernwege".
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